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Verhinderungspflege

Sie pflegen und versorgen Ihren pflegebedürftigen Angehörigen normalerweise selbst oder Sie haben einen Ihrer Mitmenschen mit der Pflege Ihres Angehörigen beauftragt.

Doch auch Sie benötigen hin und wieder eine Auszeit oder sind schlicht verhindert, sei es wegen eigener Krankheit oder Überforderung oder wegen eines eigenen Urlaubs oder aus anderen Gründen.

Wissen Sie, dass Sie genau für diese Fälle gegenüber der Pflegekasse einen Anspruch auf Verhinderungspflege bis zu einer Höchstsumme von ca. 1.500 EURO pro Jahr haben? In dieser Zeit, in der Sie verhindert sind, selbst zu pflegen, übernehmen wir dies gerne für Sie. So können Sie sich selbst entlasten und wissen Ihren pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause gut versorgt.

Wollen Sie hierzu noch mehr wissen? 

Wenden Sie sich an unsere Pflegedienstleitung,
Kranken- und Altenpflege

Frau Carmen Gömann unter
Telefon: 07073 30032-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

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